Schwerpunktprüfung
Die Schwerpunktbereichsprüfung besteht aus
- einer schriftlichen wissenschaftlichen Arbeit (50 % der Note)
- einer mündlichen Prüfung, bestehend aus
- einem Vortrag und der Verteidigung der schriftlichen Arbeit (20 % der Note)
- einer Prüfung über den Stoff des gesamten Schwerpunktbereichs (30 % der Note).
Die schriftliche wissenschaftliche Arbeit wird in der vorlesungsfreien Zeit des Sommer- und des Wintersemesters angeboten. Die mündliche Prüfung findet jeweils im folgenden Semester statt.
Die Schwerpunktbereichsprüfungsordnung ist hier einsehbar.